Strafrecht
Strafprozessrecht
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)
Legalitätsprinzip - Ausnahme: Opportunitätsprinzip
Legalitätsprinzip - Ausnahme: Opportunitätsprinzip
10. Februar 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Staatsanwältin S ermittelt gegen die geständige und nicht vorbestrafte J wegen Erschleichens von Leistungen (§ 265a StGB). J hatte die letzte Bahn gerade so erwischt und so kein Ticket gelöst (Preis: 2,10 Euro). Sie hätte ansonsten die Nacht auf einer Parkbank schlafen müssen.
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Einordnung des Falls
Legalitätsprinzip - Ausnahme: Opportunitätsprinzip
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Vorliegend besteht ein hinreichender Tatverdacht gegen J. Besagt das Legalitätsprinzip, dass die Staatsanwaltschaft in diesem Falle Anklage erheben muss (§§ 170 Abs. 1, 203 StPO)?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wegen der Geringfügigkeit der Tat können hier aber die Voraussetzungen des § 153 Abs. 1 StPO vorliegen. Kann die Staatsanwaltschaft in dem Fall trotz hinreichenden Tatverdachts von der Anklage absehen?
Ja!
3. Erlaubt § 153 Abs. 1 StPO der Staatsanwaltschaft, nach Belieben von der Anklageerhebung abzusehen?
Nein, das ist nicht der Fall!
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