Richtlinien 2: Umsetzungspflicht 2: 6 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

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Die 1 beliebtesten Fälle zum Thema Richtlinien 2: Umsetzungspflicht 2

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Unzureichende Umsetzung wegen abweichender Formulierung, die den Inhalt ändert

Die Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf eröffnet die Möglichkeit, für gebrauchte Sachen eine verkürzte Haftungsdauer von einem Jahr vorzusehen. § 476 Abs. 2 BGB a.F. sah als nationale Umsetzungsnorm vor, dass Parteien eine verkürzte Verjährungsfrist von einem Jahr vorsehen können.