Öffentliches Recht > Grundrechte
Begriff des Berufs 8: Lebensgrundlage 1
Goldschmiedin G verdient mit ihrem Schmuck nicht genug Geld, um ihren exquisiten Lebensstil zu finanzieren. Deshalb betreibt sie als Nebenjob noch ein Café, durch das sie ca. 15 % ihres Einkommens erwirtschaftet. Das Gewerbeamt möchte das Café schließen.