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Hinderung, einen bestimmten Ort aufzusuchen (Begehungsverbot) (+)
Exhibitionist E ist in der Vergangenheit wiederholt dadurch in Erscheinung getreten, dass er sich unbeteiligten Dritten im Stadtpark nackt gezeigt hat (§ 183 Abs. 1 StGB). Deshalb hat die Polizei dem E für die Dauer von drei Monaten untersagt, den Stadtpark zu betreten.