Öffentliches Recht > Grundrechte
Juristische Personen (Art. 19 Abs. 3 GG)?
Ein Ableger der amerikanisch-christlichen Pfingstbewegung, in Deutschland eingetragen als juristische Person bürgerlichen Rechts, möchte für einen Gottesdienst den Festsaal der B-Gemeinde mieten. Die Anfrage wird mit Verweis auf fragwürdige Religionsinhalte der Bewegung abgelehnt.