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Grundfall 2: sachlicher Schutzbereich: Schutz der Informationsbeschaffung aus allgemein zugänglichen Quellen
Der in München lebende A liest jeden morgen die norddeutsche Zeitung "FriesenNews". Als der lokalpatriotische Polizist P Streife geht, fällt ihm die Zeitung im Briefkasten auf. Er nimmt diese kurzerhand mit.