Öffentliches Recht > Grundrechte
Kein Recht auf künstlerische Betätigungsfreiheit bei Veränderung eines Grabmals
Auf dem Grabstein des Kriegsverbrechers V stehen sein Name, Dienstgrad und Lebensdaten. K, die sich selbst als „Künstlerin“ bezeichnet, sprayt „Kriegsverbrecher“ auf Vs Grabstein. Durch ein sich daran anschließendes Unterlassungsurteil in einem Zivilverfahren fühlt sich K in ihrer Kunstfreiheit verletzt.
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Schmäkritik (Strauß-Karikatur)
In einem Satiremagazin veröffentlicht K eine Karikatur des Kanzlerkandidaten S der C-Partei. Diese stellt S ehrverletzend als sich sexuell betätigendes Schwein dar. K wird daraufhin wegen Beleidigung verurteilt. Das Gericht wägt dabei nicht mit der Kunstfreiheit ab.