Öffentliches Recht > Grundrechte
Kombination aller Kunstbegriffe: Nicht alles ist Kunst
A möchte in der Fußgängerzone der Stadt F interessierten Passanten Tarotkarten legen. Er meint, seine Tätigkeit sei erlaubnisfrei, weil seine Tätigkeit durch die Kunstfreiheit geschützte „Straßenkunst“ darstelle.