Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Rücknahme eines begünstigenden VAs: § 48 Abs. 1, Abs. 2-4 VwVfG: Dauerverwaltungsakt
Jurastudentin Lawra (L) beantragt ein letztes Mal Ausbildungsförderung nach dem BAföG. Die Behörde (B) bewilligt die Zahlungen bis Ende September. L beendet ihr Studium allerdings schon im Juli. B hebt die Bewilligung deswegen mit Wirkung für die Zukunft auf.
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Rücknahme eines begünstigenden VAs: § 48 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 VwVfG: Ausgleich des Vermögensnachteils
C will in ihrem Garten ein Tropenhaus errichten. Nachdem Baubehörde B ihr zunächst die erforderliche Baugenehmigung erteilt hat, bemerkt B, dass das Bauvorhaben rechtswidrig ist und nimmt die Genehmigung zurück. C hat bereits Baumaterial gekauft und einen Architekten beauftragt.
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Rücknahme eines begünstigenden VAs: § 48 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 VwVfG: Ausgleich des Vermögensnachteils
C will in ihrem Garten ein Tropenhaus errichten. Nachdem Baubehörde B ihr zunächst die erforderliche Baugenehmigung erteilt hat, bemerkt B, dass das Bauvorhaben rechtswidrig ist und nimmt die Genehmigung zurück. C hat bereits Baumaterial gekauft und einen Architekten beauftragt.
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Rücknahme eines begünstigenden VAs: § 48 Abs. 1, Abs. 2-4 VwVfG: Dauerverwaltungsakt
Jurastudentin Lawra (L) beantragt ein letztes Mal Ausbildungsförderung nach dem BAföG. Die Behörde (B) bewilligt die Zahlungen bis Ende September. L beendet ihr Studium allerdings schon im Juli. B hebt die Bewilligung deswegen mit Wirkung für die Zukunft auf.
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Rücknahme eines begünstigenden VAs: § 48 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 VwVfG: Ausschluss des Vertrauensschutzes (Erschlichene Leistung)
Jurastudentin Lawra (L) hat ihr Studium beendet. Um ihre Ausbildungsförderung aufrecht zu erhalten, beantragt sie mit einer gefälschten Studienbescheinigung Ausbildungsförderung (BAföG). Die Behörde (B) bewilligt die Zahlungen. Als L's Schwindel auffällt, hebt B die Bewilligung auf.
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Rücknahme eines begünstigenden VAs: Vertrauensschutz wegen Verbrauchs der Leistung
Maler M erhält einen Bescheid über eine Künstlerförderung. Der Bescheid wurde aus Versehen an M und nicht an den eigentlich Berechtigten N gerichtet, was M nicht wissen konnte. Die Behörde will den rechtswidrigen Bescheid zurücknehmen. M hat das Geld bereits für Pinsel ausgegeben.