Öffentliches Recht > Völkerrecht
Selbstverteidigungslage: "bewaffneter Angriff" (niedrig-schwelliger Angriff & accumulation of events)
Wiederholt schlagen Geschosse aus dem Staatsgebiet des A in B ein und verursachen dort Sach- und Personenschäden. B beschießt die Militärbasis des A, von der die Geschosse herrühren. A's Geschosse waren Teil einer breit angelegten Militäroperation.