Entbehrlichkeit des Widerspruchs - Gesetzlich geregelt: 6 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 6 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Entbehrlichkeit des Widerspruchs - Gesetzlich geregelt für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 3 beliebtesten Fälle zum Thema Entbehrlichkeit des Widerspruchs - Gesetzlich geregelt

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Entbehrlichkeit des Widerspruchs - Gesetzlich geregelt wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
Jurafuchs

Öffentliches Recht > VwGO

Entbehrlichkeit bei Untätigkeitsklage (§ 75 S. 1 Alt. 1 VwGO)

Behörde B erteilt Steuerberaterin S eine Gewerbeuntersagung, weil S seit 5 Jahren keine Steuern gezahlt hat. S legt Widerspruch ein. Faulpelz F lässt den Widerspruch von S vier Monate unbearbeitet. S will nun endlich klagen.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > VwGO

Entbehrlichkeit bei Planfeststellungsverfahren (§ 74 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 70 VwVfG)

Die oberste Landesstraßenbaubehörde B beschließt nach § 74 VwVfG einen durch die Gemeinde G eingereichten Plan, wonach der Verlauf einer Bundesstraße in G geändert werden soll. Der Plan sieht vor, dass die Straße an As Grundstück vorbeiführt. A befürchtet Lärmbelästigungen und will gegen den Plan vorgehen.

Die neuesten Fälle zum Thema Entbehrlichkeit des Widerspruchs - Gesetzlich geregelt

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Entbehrlichkeit des Widerspruchs - Gesetzlich geregelt wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Jurafuchs

Öffentliches Recht > VwGO

Entbehrlichkeit bei Planfeststellungsverfahren (§ 74 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 70 VwVfG)

Die oberste Landesstraßenbaubehörde B beschließt nach § 74 VwVfG einen durch die Gemeinde G eingereichten Plan, wonach der Verlauf einer Bundesstraße in G geändert werden soll. Der Plan sieht vor, dass die Straße an As Grundstück vorbeiführt. A befürchtet Lärmbelästigungen und will gegen den Plan vorgehen.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > VwGO

Entbehrlichkeit bei Untätigkeitsklage (§ 75 S. 1 Alt. 1 VwGO)

Behörde B erteilt Steuerberaterin S eine Gewerbeuntersagung, weil S seit 5 Jahren keine Steuern gezahlt hat. S legt Widerspruch ein. Faulpelz F lässt den Widerspruch von S vier Monate unbearbeitet. S will nun endlich klagen.