Öffentliches Recht > VwGO
Kein Vorverfahren: § 68 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VwGO (erstmalige Beschwer eines Dritten durch Abhilfebescheid)
Ken (K) beantragt eine Baugenehmigung für sein Mojo Dojo Casa House. Die Genehmigung wird K aufgrund von Einwendungen seiner Nachbarin B versagt. K legt Widerspruch gegen die Versagung ein. Die Behörde hilft K ab und erteilt die Baugenehmigung. B will dagegen vorgehen.
Öffentliches Recht > VwGO
Entbehrlichkeit bei Untätigkeitsklage (§ 75 S. 1 Alt. 1 VwGO)
Behörde B erteilt Steuerberaterin S eine Gewerbeuntersagung, weil S seit 5 Jahren keine Steuern gezahlt hat. S legt Widerspruch ein. Faulpelz F lässt den Widerspruch von S vier Monate unbearbeitet. S will nun endlich klagen.
Öffentliches Recht > VwGO
Entbehrlichkeit bei Planfeststellungsverfahren (§ 74 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 70 VwVfG)
Die oberste Landesstraßenbaubehörde B beschließt nach § 74 VwVfG einen durch die Gemeinde G eingereichten Plan, wonach der Verlauf einer Bundesstraße in G geändert werden soll. Der Plan sieht vor, dass die Straße an As Grundstück vorbeiführt. A befürchtet Lärmbelästigungen und will gegen den Plan vorgehen.
Öffentliches Recht > VwGO
Entbehrlichkeit bei Planfeststellungsverfahren (§ 74 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 70 VwVfG)
Die oberste Landesstraßenbaubehörde B beschließt nach § 74 VwVfG einen durch die Gemeinde G eingereichten Plan, wonach der Verlauf einer Bundesstraße in G geändert werden soll. Der Plan sieht vor, dass die Straße an As Grundstück vorbeiführt. A befürchtet Lärmbelästigungen und will gegen den Plan vorgehen.
Öffentliches Recht > VwGO
Entbehrlichkeit bei Untätigkeitsklage (§ 75 S. 1 Alt. 2 VwGO)
S will ein altes Bauernhaus in ein schickes Steuerberaterinnen-Büro umbauen. S beantragt die erforderliche Baugenehmigung bei der zuständigen Behörde B. Sachbearbeiter und Faulpelz F lässt den Antrag fünf Monate liegen.
Öffentliches Recht > VwGO
Entbehrlichkeit bei Untätigkeitsklage (§ 75 S. 1 Alt. 1 VwGO)
Behörde B erteilt Steuerberaterin S eine Gewerbeuntersagung, weil S seit 5 Jahren keine Steuern gezahlt hat. S legt Widerspruch ein. Faulpelz F lässt den Widerspruch von S vier Monate unbearbeitet. S will nun endlich klagen.
Öffentliches Recht > VwGO
Kein Vorverfahren: § 68 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VwGO (erstmalige Beschwer eines Dritten durch Abhilfebescheid)
Ken (K) beantragt eine Baugenehmigung für sein Mojo Dojo Casa House. Die Genehmigung wird K aufgrund von Einwendungen seiner Nachbarin B versagt. K legt Widerspruch gegen die Versagung ein. Die Behörde hilft K ab und erteilt die Baugenehmigung. B will dagegen vorgehen.
Öffentliches Recht > VwGO
Kein Vorverfahren: § 68 Abs. 1 S. 2 HS. 1 VwGO (Ausschluss durch Landesrecht)
H betreibt im Norden Niedersachsens das Hotel und Restaurant „Wattenkieker“. Die zuständige Behörde B widerruft aus heiterem Himmel Hs Gaststättenerlaubnis. H fragt Anwältin A, was H jetzt tun kann.