Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Abwesenheit des Verteidigers - Wahlverteidiger, Art. 6 Abs. 3 lit. 3c) EMRK
A wird wegen Beleidigung (§ 185 StGB) vor dem Strafrichter angeklagt. Kurz vor Beginn der Hauptverhandlung ruft As Verteidiger V an und teilt mit, er komme ca. 20 Minuten zu spät. Die Vorsitzende beginnt dennoch mit der Verhandlung und verurteilt A, als V gerade den Saal betritt.
Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Abwesenheit des Verteidigers - Bestellung in der Hauptverhandlung (§ 141 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 StPO)
A wird wegen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) vor dem Strafrichter angeklagt. Nach Vernehmung eines Sachverständigen wird klar, dass eine schwere Körperverletzung (§ 226 Abs. 1 StGB) vorliegt, wofür A nach richterlichem Hinweis und Pflichtverteidigerbestellung später verurteilt wird.
Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Abwesenheit des Verteidigers - Grundfall
A wird wegen Betruges (§ 263 Abs. 1 StGB) vor dem Schöffengericht angeklagt. Zu Verhandlungsbeginn fragt der Vorsitzende A, ob er einen Pflichtverteidiger wolle. A verneint. Er könne sich gegen die „läppischen Vorwürfe” auch selbst verteidigen. Ohne Verteidiger wird A verurteilt.