Relative Revisionsgründe - Zeugnisverweigerung (§ 252 StPO): 5 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

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Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Entstehungszeitpunkt

Im Prozess gegen A verweigert seine Verlobte V die Aussage (§ 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO). Im Ermittlungsverfahren wurde V polizeilich vernommen. Das Verlöbnis kam erst nach dieser Vernehmung wirksam zustande. Der Polizeibeamte P, der V vernommen hatte, tritt im Prozess als Zeuge auf.