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Schema: Fahrlässiger Falscheid (§ 161 StGB)

14. Mai 2026

11 Kommentare


Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen fahrlässigen Falscheids (§ 161 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Erfolgsverursachung (Handlung, Erfolg, Kausalität)

    2. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung

      1. Außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt

      2. Objektive Voraussehbarkeit des Erfolges

      3. Erlaubtes Risiko

    3. Objektive Zurechnung

      1. Pflichtwidrigkeitszusammenhang

      2. Schutzzweckzusammenhang

      3. Persönliche Fähigkeit, die objektive Sorgfaltspflicht zu erfüllen

      4. Subjektive Voraussehbarkeit

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

    1. Schuldfähigkeit

    2. Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung

      1. Persönliche Fähigkeit, die objektive Sorgfaltspflicht zu erfüllen

      2. Subjektive Voraussehbarkeit

    3. Entschuldigungsgründe (insb. Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens)

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

SN

Sniter

4.2.2023, 15:51:59

Liebes Jurafuchs-Team, § 161 ist doch kein Erfolgsdelikt, wenn die §§ 154 - 156 auch keine Erfolgsdelikte, sondern Tätigkeitsdelikte sind. Warum muss man dann -laut dem hier vertretenen Schema- Erfolg, die Kausalität und die obj. Zurechnung prüfen? Ich würde den TB des § 161 wie folgt prüfen: a) Verwirklichung der obj Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 154 - 156 (idR kann man nach oben verweisen) und b) Obj

Sorgfaltspflichtverletzung
WY

Wysiati

24.1.2025, 20:35:05

@sniter push

BEN

Beni

3.12.2025, 16:55:18

Immer noch nicht angepasst!

Rahel

Rahel

22.1.2026, 10:35:08

Push!!

Johannes_

Johannes_

10.2.2026, 09:54:37

@[Tim Gottschalk](287974) @[Lukas_Mengestu](136780) @[

Linne Hempel

](243622)

IT

itsjuju

31.5.2024, 00:31:34

Falsches Prüfungsschema, es handelt sich hier um das Schema für 222/229 und nicht 161

QUEERS

QueerSocialistLawyer

16.3.2025, 09:43:49

Immer noch

Mephisto

Mephisto

14.6.2024, 13:00:50

Das dargestellte Schema passt nicht zu § 161 StGB.

WY

Wysiati

24.1.2025, 20:34:45

@mephisto push

MrMoney64

MrMoney64

16.12.2025, 22:47:22

foxxy

Foxxy

Foxxy

16.12.2025, 22:47:47

Du prüfst § 161 StGB (fahrlässiger Falscheid / fahrlässige falsche

Versicherung an Eides statt

) so: - Tatbestandsmäßigkeit - Erfolgsverursachung: Handlung (eidesgebundene Aussage/Versicherung), Erfolg (objektiv falsche Aussage; ggf. objektiver Tatbestand von § 154/§ 156), Kausalität -

Objektive Sorgfaltspflichtverletzung

: Außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt; objektive Voraussehbarkeit des Erfolgs; kein erlaubtes Risiko -

Objektive Zurechnung

:

Pflichtwidrigkeitszusammenhang

;

Schutzzweckzusammenhang

(Sicherung wahrer eideslicher Aussagen) - Rechtswidrigkeit - Schuld - Schuldfähigkeit -

Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung

: persönliche Fähigkeit, die objektive Sorgfaltspflicht zu erfüllen; subjektive Voraussehbarkeit - Entschuldigungsgründe (insb. Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens)