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Fehlerhaftes Arbeitsverhältnis
A bewirbt sich bei Supermarkt S als Kassierer. Auf Nachfrage behauptet er, keine Vorstrafen zu haben, obwohl er wegen Unterschlagung vorbestraft ist. A wird deshalb am 1.3 eingestellt. Am 1.5 erkrankt A, sodass er nicht arbeiten kann. Als S am 15.5 von As Vorstrafe erfährt, ficht S den Vertrag an und verweigert die Lohnfortzahlung.