Zivilrecht > Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Aufwendungsersatz bei Irrtum des Mieters über eigene Schönheitsreparaturpflicht
M mietet bei V eine Wohnung. Der Mietvertrag bürdet M Schönheitsreparaturen beim Auszug auf. Als M auszieht, nimmt sie alle erforderlichen Schönheitsreparaturen vor. Später stellt sich heraus, dass die Klausel im Mietvertrag unwirksam ist.