Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Öffentliches Recht
Infrastruktur zur Verwirklichung des Versammlungszwecks
A veranstaltet in Stadt B einen Dauerprotest unter dem Motto „Die Klimakrise nicht verschlafen“. 30 Teilnehmende sollen zwei Wochen an einem zentralen Platz zelten und auf die Klimakrise aufmerksam machen. B untersagt den Aufbau von Zelten und ordnete die sofortige Vollziehung an.