Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Täuschung des Opfers über die betäubende Substanz Teil II
T möchte Os Audi RS 7 testen. Als O ihm die Leihe verwehrt, teilt T ihm wahrheitswidrig mit, er habe Os Drink vergiftet. Ohne Gegengift sei O innerhalb weniger Minuten tot. Das Gegengift erhalte O nur für den Autoschlüssel. O gibt dem T im Gegenzug für das Gegengift, das laut T Os einzige Überlebenschance ist, die Autoschlüssel. In Wahrheit hat T das Getränk des O jedoch nicht angerührt.