Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Einmaliges Verhindern des Überholens
T fährt StVO-konform in der 70er-Zone. Als er im Rückspiegel sieht, dass O mit immens überhöhter Geschwindigkeit näher kommt und den Sicherheitsabstand unterschreitet, gerät T in Angst und möchte O "erziehen", indem er etwas mittig auf der Fahrbahn fährt, um ein Überholen zu verhindern. Kurze Zeit später biegt T links ab.