Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Überholen nur mit Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
T fährt mit erlaubten 100 km/h auf der Landstraße. O kommt mit seinem Auto von hinten an den T herangeflogen. T will den O ein wenig "drosseln" und zieht daher ganz leicht zur Mitte der Fahrbahn, während O noch weit genug entfernt ist, sodass eine Gefährdung ausgeschlossen ist.