Strafrecht > BT 9: Amtsdelikte
Grundfall Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung
Unternehmerin U hat den Stadtpark vertragsgemäß mit 85 neuen Parkbänken ausgestattet. Um sich das Wohlwollen von Behördenleiterin B zu sichern und zukünftige Aufträge zu erhalten, schickt U ihr einen teuren Präsentkorb als „Dank für die gute Zusammenarbeit”. B kennt zwar die Korruptionsregeln, nimmt aber trotzdem erfreut an.