Strafrecht > BT 9: Amtsdelikte
Begriff des „Forderns eines Vorteils“
Oberbürgermeister O verhandelt mit I über den Kauf von Immobilien. Dabei erwähnt er mehrfach deutlich, dass die städtische Kultur sich „über Förderer freut”. O will erreichen, dass I im Gegenzug für den Immobiliendeal an die Kulturszene spendet. I versteht die Anspielung nicht.