Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil
Abgrenzung beendeter/unbeendeter Versuch Korrektur Rücktrittshorizont
T möchte O töten. Dazu schlägt er erst mit einem Hammer auf Os Kopf. Dann sticht er mit einem Messer (knapp 20cm lang) in Os Hals. Da T denkt, dass O jetzt sicher sterben würde, geht er in die Küche und raucht. Als er ein Röcheln des O hört, drückt er O ein Kissen ins Gesicht, damit ihn niemand hört. Nachdem er dies ein paar Mal getan hat, merkt er, dass O doch nicht lebensgefährlich verletzt ist. Aus Mitleid bringt er den Versuch jedoch nicht zu Ende.