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Beendeter oder unbeendeter Versuch bei Unterlassungsdelikten (Versuchsbeginn)
Vater T lässt sein Kind K dursten, da er genervt ist. Dabei nimmt er den Tod billigend in Kauf. Erst am dritten Tag, als er einen guten Tag hat, gibt er K wieder etwas zu trinken und bemerkt dabei, dass es erforderlich ist, einen Notarzt hinzuzuziehen.