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Handlungen im Vorfeld der tatbestandlichen Ausführungshandlung / Auflauer-Fälle 3
T möchte seinen guten Freund O erschießen. T trifft sich mit O zum Biertrinken bei ihm zuhause und führt eine Waffe bei sich. Schon kurz nach Beginn des Umtrunkes sagt T, dass er draußen etwas gehört hätte und geht raus. Dies tut er, in der Überzeugung, dass O ihm bald folgen werde. Daher stellt er sich vor der Haustür mit gezogener und entsicherter Waffe auf und zielt auf Kopfhöhe in Richtung der Haustür, um sofort schießen zu können, sobald O erscheint. Dabei löst sich ein Schuss, mit dem T sich selbst verletzt, und er flieht.