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Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil

Unrichtige Vorstellungen über den Inhalt der Urkunde

Arbeitnehmer A verhandelt mit Chef C über die Verlängerung seines wirksam befristeten Arbeitsvertrages (§ 14 TzBfG). Als C dem A ein Dokument vorlegt, unterzeichnet er es ungelesen in der Erwartung, es handle sich um die Verlängerung. Tatsächlich hat C dem A bewusst einen Aufhebungsvertrag vorgelegt.

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