Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Verdeckter Kalkulationsirrtum 1
K kauft in der Boutique der V ein Sommerkleid für €100. Als K gerade das Geschäft verlässt, fällt V auf, dass der Preis €150 hätte betragen sollen. V berechnet den Verkaufspreis nämlich, indem sie den Einkaufspreis verdoppelt, der hier €75 betrug.