Offener Kalkulationsirrtum 1
14. Juli 2025
26 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V bietet K seinen gebrauchten Fiat 500 zu einem Preis von €9.000 und zusätzlich vier passende Reifen zu je €60 zum Kauf an (insgesamt €9.240). Als Gesamtpreis gibt V €9.180 an. K nimmt an. Sie hat nur die Endsumme auf dem Preisschild gelesen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der „offene Kalkulationsirrtum“ berechtigt immer zur Anfechtung.
Nein, das ist nicht der Fall!
2. Zwischen K und V ist ein Kaufvertrag über Auto und Reifen zu €9.180 zustande gekommen.
Nein, das trifft nicht zu!
3. K kann ihre Annahmeerklärung wegen eines Inhaltsirrtums anfechten (§§ 142 Abs. 1, 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB).
Ja!
Fundstellen
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