Zivilrecht > Kaufrecht
§ 444 bei Verkäufermehrheit
Professor P kauft von den Studenten A und B deren WG-Kaffeemaschine unter Vereinbarung eines umfassenden Haftungsausschlusses für Sachmängel. Die Kaffeemaschine ist jedoch schon seit längerem mangelhaft, da sie einen ständigen Wackelkontakt hat. Von diesem Mangel weiß nur der Kaffeeliebhaber A; er verschweigt ihn jedoch arglistig.