Zivilrecht > Kaufrecht
AGB-Kontrolle
Fahrradhändler F bestellt bei Hersteller H 20 Pegasus-Fahrräder. Dabei verwendet H seinen Standardkaufvertrag mit der AGB-Klausel: „Die Mängelgewährleistung ist auf die Nacherfüllung beschränkt.“ Die Fahrräder werden mit defekten Bremsen geliefert. Nach Ablauf der von F gesetzten Nacherfüllungsfrist erklärt F den Rücktritt.