Zivilrecht > Kaufrecht
Arglistiges Verschweigen § 444
Student S kauft seiner Kommilitonin K einen gebrauchten E-Scooter ab. Sie vereinbaren, dass K nicht für etwaige Mängel des Scooters haftet. Dabei weiß K, dass die Bremsen einen Defekt haben, durch den sie unregelmäßig kurzzeitig ausfallen, erzählt dies dem S aber nicht.