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Kein Erwerb der Forderung durch § 1138 BGB
Bauunternehmer U nimmt ein Darlehen bei Bank B auf, dass durch eine Buchhypothek gesichert ist. U zahlt das Darlehen voll zurück. B überträgt die Hypothek durch Abtretung der Forderung dennoch an den unwissenden Kredithai H. H verlangt von U Darlehensrückzahlung.