Auswirkungen auf akzessorische und nicht-akzessorische Sicherungsmittel: 6 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

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Die 2 beliebtesten Fälle zum Thema Auswirkungen auf akzessorische und nicht-akzessorische Sicherungsmittel

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Zivilrecht > Sachenrecht

Gesetzliche Eigentümerhypothek, § 1163 Abs. 2 BGB

Schuldner S hat Gläubiger G zur Sicherung einer Darlehensforderung eine Briefhypothek an seinem Grundstück bestellt. Die Hypothek wurde ins Grundbuch eingetragen und S der Hypothekenbrief ausgestellt. Diesen hat S jedoch noch nicht an G übergeben.