Die Vormerkung: Gutgläubiger Zweiterwerb: 4 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

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Die 1 beliebtesten Fälle zum Thema Die Vormerkung: Gutgläubiger Zweiterwerb

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Die Vormerkung: Gutgläubiger Zweiterwerb wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
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Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR

Gutgläubiger, lastenfreier Zweiterwerb einer Vormerkung

E verkauft ihr Grundstück an B. Zugunsten von B wird eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen. Zur Eigentumsübertragung kommt es nie. 2014 verkauft E das Grundstück an Z, ebenfalls gesichert mit einer Auflassungsvormerkung. Anfang Mai 2017 wird Bs Vormerkung fälschlich aus dem Grundbuch gelöscht. Mitte Mai 2017 verkauft Z das Grundstück an K und überträgt K ihre Vormerkung. Im Juni 2017 lässt B gegen die Löschung ihrer Vormerkung einen Widerspruch eintragen. Im März 2018 wird K als Eigentümer eingetragen.

Die neuesten Fälle zum Thema Die Vormerkung: Gutgläubiger Zweiterwerb

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Die Vormerkung: Gutgläubiger Zweiterwerb wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
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Zivilrecht > Sachenrecht

Gutgläubiger Zweiterwerb der Vormerkung - Streitstand: Argumente I

K hat gegen V einen Eigentumsverschaffungsanspruch. Zu dessen Sicherung soll für K eine Vormerkung bestellt werden. Wegen eines Mangels bei der Bewilligung entsteht die Vormerkung aber nicht. K tritt nun seinen Eigentumsverschaffungsanspruch an den gutgläubigen G ab.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Gutgläubiger Zweiterwerb bei fehlender Forderung?

E und V vereinbaren ein dingliches Vorkaufsrecht. Die Grundbuchbeamte hält dieses nicht für eintragungsfähig und trägt stattdessen eine Auflassungsvormerkung ein. Die V nutzt die Gelegenheit und verkauft das Grundstück an K, wobei V dem K zugleich die eingetragene Vormerkung übertragen will.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Gutgläubiger Zweiterwerb - Unwirksam bestellte Vormerkung (fehlende Bewilligung, fehlende Berechtigung)

K und V einigten sich über einen Grundstückskauf. Zugunsten des K wurde eine Auflassungsvormerkung eingetragen. K wusste von Anfang an, dass V nicht Eigentümer des Grundstücks war, sondern E. K tritt nun seinen Eigentumsverschaffungsanspruch an den gutgläubigen G ab.

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Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR

Gutgläubiger, lastenfreier Zweiterwerb einer Vormerkung

E verkauft ihr Grundstück an B. Zugunsten von B wird eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen. Zur Eigentumsübertragung kommt es nie. 2014 verkauft E das Grundstück an Z, ebenfalls gesichert mit einer Auflassungsvormerkung. Anfang Mai 2017 wird Bs Vormerkung fälschlich aus dem Grundbuch gelöscht. Mitte Mai 2017 verkauft Z das Grundstück an K und überträgt K ihre Vormerkung. Im Juni 2017 lässt B gegen die Löschung ihrer Vormerkung einen Widerspruch eintragen. Im März 2018 wird K als Eigentümer eingetragen.