Grundbuchberichtigungsanspruch (§ 894 BGB) - Einreden: 4 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 4 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Grundbuchberichtigungsanspruch (§ 894 BGB) - Einreden für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Fälle zum Thema Grundbuchberichtigungsanspruch (§ 894 BGB) - Einreden

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Grundbuchberichtigungsanspruch (§ 894 BGB) - Einreden wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
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Zivilrecht > Sachenrecht

Verjährung

Eigentümerin E hat gegen Bucheigentümer B einen Grundbuchberichtigungsanspruch (§ 894 BGB), welcher bereits vor 35 Jahren entstanden ist. Erst jetzt, im Jahr 2024, macht E den Anspruch geltend. B meint, dass E den Anspruch nach so langer Zeit „nicht mehr geltend machen“ könne.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Zurückbehaltungsrechte

Eigentümerin E macht gegenüber dem gutgläubig besitzenden Bucheigentümer B den Grundbuchberichtigungsanspruch (§ 894 BGB) geltend. B hat notwendige Verwendungen auf das Grundstück gemacht. Den Ersatz dieser Verwendungen hält B nun dem Anspruch aus § 894 BGB entgegen.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Verzicht

E hat einen Anspruch gegen B auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB). Da E keinen Streit mit B will, erklärt sie, auf diesen Anspruch „verzichten“ zu wollen. Als E plötzlich doch den Anspruch aus § 894 BGB gegenüber B geltend macht, wendet diese ein, dass der Anspruch aufgrund Verzichts erloschen sei.