Widerspruch gegen Richtigkeit des Grundbuchs (§ 899 BGB) 2: 5 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 5 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Widerspruch gegen Richtigkeit des Grundbuchs (§ 899 BGB) 2 für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 3 beliebtesten Fälle zum Thema Widerspruch gegen Richtigkeit des Grundbuchs (§ 899 BGB) 2

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Widerspruch gegen Richtigkeit des Grundbuchs (§ 899 BGB) 2 wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
Jurafuchs

Zivilrecht > Sachenrecht

Eigentumserwerb an einem Grundstück nach §§ 873, 925 BGB – Maßgeblicher Zeitpunkt bei Widerspruch vor Eintragung

B ist Bucheigentümer eines Grundstücks, wahrer Eigentümer ist E. B verkauft das Grundstück an die gutgläubige G, bewilligt dieser eine Vormerkung, welche im Grundbuch eingetragen wird, und erklärt die Auflassung. Später erwirkt E die Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch. Anschließend wird G als Eigentümerin eingetragen.

Jurafuchs

Zivilrechtliche Nebengebiete > Gesellschaftsrecht

Übereignung eines GbR-Grundstücks, negative Publizität des Handelsregisters

S überträgt wirksam ihre Anteile an der mit T gegründeten und im Gesellschaftsregister eingetragenen Immo-GbR auf den neuen Gesellschafter B. Der Wechsel wird im Register nicht eingetragen. T will nun ein Grundstück der GbR an K veräußern. Als B widerspricht, nimmt T einfach S mit zum Notar. K weiß nichts von dem Gesellschafterwechsel.

Die neuesten Fälle zum Thema Widerspruch gegen Richtigkeit des Grundbuchs (§ 899 BGB) 2

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Widerspruch gegen Richtigkeit des Grundbuchs (§ 899 BGB) 2 wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Jurafuchs

Zivilrechtliche Nebengebiete > Gesellschaftsrecht

Übereignung eines GbR-Grundstücks, negative Publizität des Handelsregisters

S überträgt wirksam ihre Anteile an der mit T gegründeten und im Gesellschaftsregister eingetragenen Immo-GbR auf den neuen Gesellschafter B. Der Wechsel wird im Register nicht eingetragen. T will nun ein Grundstück der GbR an K veräußern. Als B widerspricht, nimmt T einfach S mit zum Notar. K weiß nichts von dem Gesellschafterwechsel.

Jurafuchs

Zivilrecht > Sachenrecht

Eigentumserwerb an einem Grundstück nach §§ 873, 925 BGB – Maßgeblicher Zeitpunkt bei Widerspruch vor Eintragung

B ist Bucheigentümer eines Grundstücks, wahrer Eigentümer ist E. B verkauft das Grundstück an die gutgläubige G, bewilligt dieser eine Vormerkung, welche im Grundbuch eingetragen wird, und erklärt die Auflassung. Später erwirkt E die Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch. Anschließend wird G als Eigentümerin eingetragen.

Jurafuchs

Zivilrecht > Sachenrecht

Fehlende Verfügungsberechtigung beim Eigentumserwerb an einem Grundstück nach §§ 873, 925 BGB – Maßgeblicher Zeitpunkt

B ist Bucheigentümer eines Grundstücks, wahrer Eigentümer ist E. B lässt das Grundstück an G auf, der den Eintragungsantrag stellt. E erwirkt panisch eine einstweilige Verfügung, aufgrund derer noch vor Eintragung des G ein Widerspruch im Grundbuch eingetragen wird.

Jurafuchs

Zivilrecht > Sachenrecht

Maßgeblicher Zeitpunkt 1

B ist Bucheigentümer eines Grundstücks, das in Wahrheit E gehört. B lässt das Grundstück an G auf. E stellt aufgrund einstweiliger Verfügung den Antrag auf Eintragung eines Widerspruchs. Dann stellt G den Eintragungsantrag. Im Anschluss wird der Widerspruch ins Grundbuch eingetragen. Danach wird G als Eigentümer eingetragen.