Zivilrecht > Zivilprozessrecht
Ordnungsgemäße Klageerhebung – Unbezifferter Klageantrag
B fährt in seinem Sportwagen mit 60 km/h durch die Münchener Innenstadt und kann nicht rechtzeitig bremsen, als K einen Zebrastreifen überqueren will. K wird schwer verletzt und verklagt B daraufhin auf Schmerzensgeld in Höhe von „mindestens €25.000“.
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Irrtümliche Falschbezeichnungen in Prozesshandlungen nach §§ 133, 157 BGB analog
K möchte die G-GbR auf Schadenersatz verklagen. Er ist aber unkonzentriert und schreibt fälschlicherweise in die Klageschrift „G-GmbH“. Immerhin stimmt die angegebene Adresse und die G-GbR erhält die Klage. Diese will sich dagegen zur Wehr setzen.