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Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge bei Projektbefristung
A ist bei B befristet als Projektleiterin für Entwicklungshilfe angestellt. B hat den Arbeitsvertrag der A viermal verlängert und dabei jeweils erneut befristet. Der Arbeitsvertrag der A läuft am selben Datum aus, wie die Förderung des Entwicklungshilfe-Projekts durch ein Bundesministerium.