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Fehlerhafte Sozialauswahl
Der 50-jährige Bäcker B, ist seit 30 Jahren für Arbeitgeberin A tätig und drei Kindern zum Unterhalt verpflichtet. A kündigt B aufgrund von notwendigen Rationalisierungsmaßnahmen betriebsbedingt. Die 35-jährige, kinderlose Mitarbeiterin M, die erst seit 10 Jahren in Bäckerei tätig ist, soll bleiben. KSchG ist anwendbar.