Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht
Anfechtung von Testamenten – Motivirrtum 1 (Fall)
Erblasser E hat drei Söhne, von denen lediglich der S studiert hat. Da er auf seinen Sohn S aufgrund des bestanden Juraexamens besonders stolz ist, setzt er ihn als alleinigen Erben im Testament ein und enterbt die beiden Söhne M und N. Tatsächlich hatte S das Studium schon nach 3 Semestern abgebrochen und das Examen nie angetreten.
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Anfechtung von Testamenten – Übergehen eines Pflichtteilberechtigten 1 (Fall)
Der alleinstehende E hatte zu Studienzeiten seinen Freund S als Alleinerben in seinem Testament eingesetzt. Nach dem Erbfall stellt sich heraus, dass E der Vater von K ist. Als E das Testament errichtete, war K noch nicht auf der Welt. K der von E nichts wissen wollte, hat mittlerweile selbst eine erwachsene Tochter T.
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Anfechtung von Testamenten – Motivirrtum 2 (Fall)
E ist vor kurzem verstorben. Sie hatte vor über 20 Jahren ihre damalige Geliebte G als Alleinerbin im Testament eingesetzt. Als die Beziehung zerbrochen ist, hat E jedoch vergessen das Testament zu ändern. Sie äußerte mehrmals gegenüber ihrer Schwester S, dass nach ihrem Tod die gesetzliche Erbfolge eintreten werde.
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Anfechtung von Testamenten – Überblicksfall (Fall)
E hat den Bekannten B in seinem Testament als Alleinerben eingesetzt. Nach dem Erbfall stellt sich heraus, dass er eigentlich nicht B, sondern einen anderen Bekannten gemeint hat. Wer das ist lässt sich jedoch nicht mehr aufklären. Die Nichte N ficht als gesetzliche Erbin das Testament an.