Zivilrechtliche Nebengebiete > Handelsrecht
Verdeckter Mangel und Zeitpunkt der Rüge (§ 377 Abs. 3 BGB)
Die K-GmbH kauft von der V-GmbH für ihr Büro 50 Steh-Tische. Diese werden von V geliefert und aufgebaut. Zwei Monate nach Ingebrauchnahme lassen sich die Tische aber nicht mehr in eine Sitzposition fahren. K stellt fest, dass minderwertige Achsen verbaut wurden. Dies teilt K sofort V mit.
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Verdeckter Mangel und Zeitpunkt der Rüge (§ 377 Abs. 3 BGB)
Die K-GmbH kauft von der V-GmbH für ihr Büro 50 Steh-Tische. Diese werden von V geliefert und aufgebaut. Zwei Monate nach Ingebrauchnahme lassen sich die Tische aber nicht mehr in eine Sitzposition fahren. K stellt fest, dass minderwertige Achsen verbaut wurden. Dies teilt K sofort V mit.