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Unterlassener Testlauf, hätte aber auch nicht zur Entdeckung des Mangels geführt
K kauft für ihr Elektronikfachgeschäft 200 Handys von Großhändler G. Diese lagert sie ohne Untersuchung ein. Einen Monat später verkauft sie eines an D. Zwei Monate später fordert D von K ein anderes Handy, da das Handy aufgrund eines fehlerhaften Akkus in Flammen aufgegangen war. Das meldet K sofort G.