Zivilrecht > Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Objektiv fremdes Geschäft – Rechtsgeschäftliches Handeln für einen anderen
G fällt auf, dass im Haus des dauerhaft abwesenden Nachbarn N ein Wasserrohrbruch aufgetreten ist. Er veranlasst Klempner K, den Schaden zu reparieren. G bezahlt K für seine Arbeit. G möchte diese Aufwendungen von N ersetzt bekommen.