Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Rechtsfolge: tatsächliche Wiederherstellung eines vergleichbaren Zustands
Baubehörde B lässt aufgrund einer Abrissverfügung das Häuschen der kleinen Hexe H abreißen. Nach dem Abriss stellt sich heraus, dass die Abrissverfügung nichtig ist. H tobt vor Wut und will ein neues Haus.
Anspruchsgrenze: Rechtliche Unzulässigkeit
Behörde B hat in der leerstehenden Wohnung des Immobilienhais H den geflüchteten G untergebracht. Gegenüber H erging eine befristete Duldungsverfügung. Nach Ablauf der Frist wird G nirgendwo anders untergebracht, weil es keine alternative Unterkunft gibt. H will das nicht hinnehmen.
Anspruchsgrenze: Unmöglichkeit der Wiederherstellung
Baubehörde B lässt aufgrund einer Abrissverfügung das Häuschen der kleinen Hexe H abreißen. Nach dem Abriss stellt sich heraus, dass die Abrissverfügung nichtig ist. H tobt vor Wut und fragt sich, was sie von B fordern kann.
Rechtsfolge: Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands
Gemeinde G errichtet einen neuen Abwasserkanal. Dabei wird versehentlich ein Teil der Rohre auf Es Grundstück gebaut. Als E aus dem Urlaub kommt, verlangt er von G den Rückbau der Rohre. Der Rückbau ist rechtlich und tatsächlich möglich, der finanzielle Aufwand ist verhältnismäßig gering.
Zurechenbarkeit Handeln privater Dritter
Gemeinde G lässt von Unternehmerin U einen neuen Abwasserkanal errichten. U verrechnet sich und legt versehentlich einen Teil der Rohre über das Grundstück von E, der sich gerade im Urlaub befindet. Als E wieder kommt, verlangt er von G, den Einbau der Rohre rückgängig zu machen.
TB Merkmale
Polizeibehörde P hat die Kamera der demonstrierenden D beschlagnahmt, weil diese damit Polizeigewalt dokumentiert hat. Als sich herausstellt, dass die Beschlagnahme rechtswidrig ist, hebt P den Beschlagnahmebescheid auf. D will ihre Kamera zurück.
Grundfall: Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch
Die Polizeibehörde P erlässt einen Durchsuchungsbescheid gegenüber Hackerin H. Bei der Durchsuchung wird Hs Haus komplett auf den Kopf gestellt und die Eingangstür beschädigt. Später stellt sich heraus, dass die Durchsuchung rechtswidrig war. H will, dass die Eingangstür repariert wird.
Grundfall: Allgemeiner Folgenbeseitigungsanspruch
Die Gemeinde G hat kurzfristig eine Grünfläche der A genutzt, um dort Corona-Tests durchzuführen, weil das daneben liegende Testzentrum überlastet war. Es gibt keine Rechtsgrundlage für Gs Handeln. Nach der Nutzung ist As Rasen ruiniert. A will, dass G die Fläche wieder in Ordnung bringt.