Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil
Anspruchsgrenze: Rechtliche Unzulässigkeit
Behörde B hat in der leerstehenden Wohnung des Immobilienhais H die geflüchtete G untergebracht. Gegenüber H erging eine befristete Duldungsverfügung. Nach Ablauf der Frist wird G nirgendwo anders untergebracht, weil es keine alternative Unterkunft gibt. H will das nicht hinnehmen.