Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Öffentliches Recht
Beschränkung des räumlichen Umfangs einer angemeldeten Versammlung wegen erwarteter Gewalt bei Gebäuderäumung
Um die titulierte Räumung des Szenelokals M in Berlin am Vormittag des 25.03. zu sichern, untersagt die Polizei P eine Woche vor der Räumung die Nutzung des angrenzenden Straßenzugs für Versammlungen vom 24.03. (ab 15 Uhr) bis zum 25.03. (23.59 Uhr) mittels für sofort vollziehbar erklärter Allgemeinverfügung. A will am 25.03. gegen die Räumung und die Allgemeinverfügung demonstrieren.
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Auflösung einer Versammlung wegen Störung durch Dritte
Bei einer Demo der rechten Partei R tauchen plötzlich linke Gegendemonstranten auf. Es bestehen konkrete, tatsächliche Anhaltspunkte für gegen R gerichtete Angriffe. Zeit, um ausreichend polizeiliche Verstärkung anzufordern und bereitzustellen, bleibt nicht, sodass die zuständige Behörde die Versammlung der R auflöst. R hält die Auflösung für rechtswidrig.