Materielles Strafrecht (im Aufbau): 9 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 9 Definitionen zum Thema Materielles Strafrecht (im Aufbau) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 6 beliebtesten Definitionen zum Thema Materielles Strafrecht (im Aufbau)

Diese Definitionen zum Thema Materielles Strafrecht (im Aufbau) wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Angriff (§ 32 Abs. 2 StGB)

Was versteht man unter „Angriff“ (§ 32 Abs. 2 StGB)?

Gegenwärtigkeit der Gefahr (§ 34 S. 1 StGB)

Was versteht man unter „Gegenwärtigkeit der Gefahr“ (§ 34 S. 1 StGB)?

Abgrenzung Täterschaft/Teilnahme – gemäßigte subjektive Theorie der Rspr.

Wie grenzt die gemäßigte subjektive Theorie der Rspr. Täterschaft und Teilnahme voneinander ab?

Auf frischer Tat (§ 127 StPO)

Wann wird der Täter auf „frischer“ Tat betroffen (§ 127 StPO)?

Einwilligung, mutmaßliche (vor § 32 StGB)

Was versteht man unter einer „mutmaßlichen Einwilligung“ ?

Einwilligung, hypothetische

Was versteht man unter einer „hypothetischen Einwilligung“?

Die neuesten Definitionen zum Thema Materielles Strafrecht (im Aufbau)

Diese Definitionen zum Thema Materielles Strafrecht (im Aufbau) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Einwilligung, hypothetische

Was versteht man unter einer „hypothetischen Einwilligung“?

Einwilligung, mutmaßliche (vor § 32 StGB)

Was versteht man unter einer „mutmaßlichen Einwilligung“ ?

Auf frischer Tat (§ 127 StPO)

Wann wird der Täter auf „frischer“ Tat betroffen (§ 127 StPO)?

Gebotenes Handeln (§ 13 StGB)

Bei einem unechten Unterlassungsdelikt prüfst Du unter anderem, ob der Täter die gebotene Handlung nicht vorgenommen hat. Wann ist ein Handeln „geboten“ (§ 13 StGB)?

Abgrenzung Täterschaft/Teilnahme – gemäßigte subjektive Theorie der Rspr.

Wie grenzt die gemäßigte subjektive Theorie der Rspr. Täterschaft und Teilnahme voneinander ab?

Gegenwärtigkeit der Gefahr (§ 34 S. 1 StGB)

Was versteht man unter „Gegenwärtigkeit der Gefahr“ (§ 34 S. 1 StGB)?