Die zivilrechtliche Urteilsklausur: 6 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 6 Definitionen zum Thema Die zivilrechtliche Urteilsklausur für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Diese Definitionen zum Thema Die zivilrechtliche Urteilsklausur wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Objektive Klagehäufung (§ 260 ZPO)

Was versteht man unter einer objektive Klagehäufung? ‌

Sachdienlichkeit (§ 263 Alt. 2 ZPO)

Wann ist eine Klageänderung „sachdienlich“ (§ 263 Alt. 2 ZPO)?

Rechtsverhältnis (§ 256 ZPO)

Was versteht man unter einem feststellungsfähigen „Rechtsverhältnis“?

Erfüllungsort (§ 29 ZPO)

Definiere den Begriff Erfüllungsort (§ 269 BGB):

Erledigung der Hauptsache (vor § 91a ZPO)

Was versteht man unter der „Erledigung der Hauptsache“?

Konnexität (§ 33 ZPO)

§ 33 ZPO erfordert einen Zusammenhang von Klage und Widerklage (Konnexität). Wann liegt diese Konnexität vor?

Die zivilrechtliche Urteilsklausur: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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