Die zivilrechtliche Urteilsklausur: 6 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 6 Definitionen zum Thema Die zivilrechtliche Urteilsklausur für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die neuesten Definitionen zum Thema Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Diese Definitionen zum Thema Die zivilrechtliche Urteilsklausur wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Objektive Klagehäufung (§ 260 ZPO)
Was versteht man unter einer objektive Klagehäufung?
Sachdienlichkeit (§ 263 Alt. 2 ZPO)
Wann ist eine Klageänderung „sachdienlich“ (§ 263 Alt. 2 ZPO)?
Rechtsverhältnis (§ 256 ZPO)
Was versteht man unter einem feststellungsfähigen „Rechtsverhältnis“?
Erledigung der Hauptsache (vor § 91a ZPO)
Was versteht man unter der „Erledigung der Hauptsache“?
§ 33 ZPO erfordert einen Zusammenhang von Klage und Widerklage (Konnexität). Wann liegt diese Konnexität vor?
Die zivilrechtliche Urteilsklausur: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten
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