Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Verwaltungsvollstreckung
Fall: Sofortiger Vollzug und unmittelbare Ausführung im Polizeirecht
Fall: Sofortiger Vollzug und unmittelbare Ausführung im Polizeirecht
3. April 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der PKW der A steht vor einer Ausfahrt und hindert einen Krankenwagen daran, den Hof zu verlassen. Weil A nicht auffindbar ist, ruft Behörde B das Abschleppunternehmen U an. U verbringt den PKW auf den nächsten freien Parkplatz.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Fall: Sofortiger Vollzug und unmittelbare Ausführung im Polizeirecht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hat einen Verwaltungsakt gegenüber A erlassen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Weil B keinen entsprechenden Verwaltungsakt gegenüber A erlassen hat, durfte B den PKW auch nicht abschleppen lassen.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Das Abschleppen von As PKW könnte hier zunächst sowohl eine unmittelbare Ausführung als auch ein sofortiger Vollzug sein.
Ja!
4. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Sofortvollzugs und der unmittelbaren Ausführung funktioniert ähnlich.
Genau, so ist das!
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