Jurafuchs

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Anforderungen an die Notwehrprovokation

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer81 % lösen richtig
9. Mai 2023
25 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs Illustration: T läuft mit einem Messer auf A zu. F eilt mit einem Golfschläger auf T zu, um T abzuhalten.
Damit A ihre Schulden zahlt, nimmt T As Handy weg. A verspricht T daraufhin, ihn abends zu bezahlen. A plant, mit F, die T schon länger eine Abreibung verpassen will, T in eine Falle zu locken. Als A abends nicht zahlt, beginnt T sie zu würgen. Allein um T zu schädigen, springt F nun hervor und attackiert T. Ohne Vorwarnung zückt T ein Messer und sticht zu. F wird am Hals getroffen und überlebt knapp.

Einordnung

Diese Entscheidung behandelt die Einschränkung des Notwehrrechts innerhalb der Gebotenheit. Dieses ist eingeschränkt, wenn der Angriff leichtfertig provoziert wurde. Der notwehrberechtigende Angriff müsse bei vernünftiger Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als eine adäquate und voraussehbare Folge der Provokation des Angegriffenen erscheinen. Die Provokation selbst müsse sozialethisch zu missbilligen sein und in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang zum Angriff stehen.

Prüfungsschema

Wie prüfst Du die Rechtfertigung wegen Notwehr (§ 32 StGB)?

  1. Notwehrlage
    1. Angriff
    2. Gegenwärtigkeit
    3. Rechtswidrigkeit
  2. Notwehrhandlung
    1. Erforderlichkeit
    2. Gebotenheit
  3. Subjektives Rechtfertigungselement ("Verteidigungswille")
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Examen-Relevanz

Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
Examenstreffer Hessen 2022

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