Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Besondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen
Rechtsweg und statthafte Klageart
Rechtsweg und statthafte Klageart
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Atheist A wohnt neben einer evangelischen Kirche. Durch das stündliche Glockengeläut sowie das liturgische Läuten zu Gottesdienstzeiten fühlt A sich zunehmend gestört. Er möchte dagegen vor dem Verwaltungsgericht klagen.
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Einordnung des Falls
Rechtsweg und statthafte Klageart
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Mangels aufdrängender Sonderzuweisung ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, wenn die Voraussetzungen des § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO erfüllt sind.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Sowohl das stündliche Glockengeläut als auch das liturgische Läuten ist öffentlich-rechtlicher Natur.
Nein!
3. Der Verwaltungsrechtsweg ist nur bezüglich des liturgischen Läutens eröffnet.
Genau, so ist das!
4. Die statthafte Klageart richtet sich nach dem Klagebegehren. Statthaft ist die allgemeine Leistungsklage.
Ja, in der Tat!
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