Öffentliches Recht > Verwaltungsprozess-Recht
Statthaftigkeit der FFK bei Verpflichtungskonstellation mit Erledigung VOR Klageerhebung: doppelt analoge Anwendung
Apfelweinverkäuferin A beantragt die Zulassung ihres Standes auf dem Sommerfest der Gemeinde G. Ihr Antrag wird eine Woche vor dem Sommerfest abgelehnt. Noch bevor A die Verpflichtungsklage erheben kann, ist das Sommerfest vorbei.
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Statthaftigkeit der FFK bei rechtsverletzenden Verwaltungsakten, deren Aufhebung ausgeschlossen ist: analoge Anwendung
Die zuständige Baubehörde B erlässt einen materiell rechtmäßigen Baustopp gegenüber A. Allerdings fehlt in dem Bescheid eine Begründung. B hat sich ausführlich mit den Gründen des Baustopps auseinandergesetzt, die Begründung nur versehentlich nicht mitgeschickt. A möchte feststellen lassen, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig ist.
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(Tiefgreifender) Grundrechtseingriff? (Grundfall)
Neonazi N wird verdächtigt, einen Anschlag auf eine Synagoge zu planen. Die Polizei durchsucht deswegen Ns Schlafzimmer. N tobt vor Wut und möchte feststellen lassen, dass die Durchsuchung ein massiver Grundrechtseingriff war.
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Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses (Grundfall)
Amt B verweigert R grundlos eine Gaststättenerlaubnis. R erhebt Verpflichtungsklage auf deren Erlass. Bevor das Gericht entscheidet, erteilt B die Erlaubnis. R will durch Bs Verhalten verursachte Einnahmeausfälle von B ersetzt bekommen, und plant, B auf Schadensersatz zu verklagen.
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Statthaftigkeit der FFK bei Erledigung VOR Klageerhebung: analoge Anwendung
Auf einer Demo gegen den G20-Gipfel kommt es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen den Demonstranten und der Polizei. Teilnehmerin T filmt die Polizei. Polizistin P stellt das Aufnahmegerät sicher. Es wird T am nächsten Tag wieder ausgehändigt. T will klagen.
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Statthaftigkeit der FFK: Erledigung nach Klageerhebung (Zeitablauf Fall 2)
Anglerin A bekommt eine Sondernutzungserlaubnis, nach der sie bis zum 22.12.2021 ihren Fisch auf dem Bürgersteig vor ihrem Haus verkaufen darf. Nachbar N fühlt sich durch den Geruch belästigt und klagt. Der letzte Termin für die mündliche Verhandlung ist der 05.01.2022.
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Statthaftigkeit der FFK: Erledigung nach Klageerhebung (Zeitablauf Fall 1)
Querdenkerin Q plant eine Demo am 11.09.2021, bei der möglichst viele Menschen auf möglichst engem Raum ohne Maske auflaufen sollen. Behörde B verbietet die Demonstration nach § 15 Abs. 1 VersG. Q erhebt Anfechtungsklage. Am 12.09.2021 ist die Verhandlung noch nicht abgeschlossen.
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Statthaftigkeit der FFK: Erledigung nach Klageerhebung (Zurücknahme Fall 1)
Falschparkerin F bekommt von Behörde B einen Kostenbescheid, nach dem sie die Abschleppkosten tragen muss. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren klagt F. B zweifelt nun selbst an der Rechtmäßigkeit des Bescheids und hebt diesen noch vor der letzten mündlichen Verhandlung auf.